Dornmethode

Mit der Dornmethode als Wirbelsäulenbehandlung bieten wir Ihnen eine sanfte, aber im wahrsten Sinne des Wortes nachdrückliche Behandlung, die

  • Rückenschmerzen
  • Gelenkschmerzen
  • Kribbeln der Hände oder Füße

an der Ursache packt. Bereits eine erste Behandlung kann zu einer Erleichterung führen.  Durch die besondere Technik nach Dieter Dorn besteht keine Gefahr von Verletzungen, kein „Knacken“ begleitet die Therapie.

Wirbelverschiebungen können auch Organschwächen, bis hin zu Herzrhythmusstörungen, durch fehlgeleitete Nervenimpulse bedingen. Auch hier kann die Dorn-Methode eine Hilfe sein.

Behandlung:

Zunächst wird eine eventuell bestehende Beinlängendifferenz ausgeglichen. Anschließend werden die Positionen der Beckenknochen und des Kreuzbeines überprüft und korrigiert. Nun können die Wirbel auf ihre richtige Position überprüft und ggf. einzelne Wirbel gerichtet werden. Becken, Wirbelsäule und Gelenke werden so wieder in die richtige Position gebracht. Die Körper-Statik wird wiederhergestellt, damit sich eine aufrechte Wirbelsäule halten kann. Selbsthilfeübungen (“Hausaufgaben”) unterstützen die Behandlung: Sie tragen dadurch selbst zur Genesung bei.

Kosten:
Das Erstgespräch kostet 75,- Euro und wird in der Regel beim Termin bar bezahlt. Die weiteren Kosten sind abhängig von dem danach vereinbarten Therapiekonzept.

Krankenkasse:
Voraussetzung für eine Kostenbeteiligung durch Ihre Krankenkasse ist eine entsprechende Zusatzversicherung. Die Leistungen der verschiedenen Versicherungsgesellschaften sind sehr unterschiedlich. Die Kosten-übernahme Ihrer Versicherungsgesellschaft sollten Sie abklären. Bitte informieren Sie sich vorher bei Ihrer Krankenkasse. Welche Versicherung für Sie in Frage kommt können Sie bei einem guten Versicherungsbüro erfragen.

Für privat Versicherte: Entsprechend der getroffenen Vereinbarung berechnen wir gemäß Ziffern des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH), soweit die erbrachten Leistungen hierin enthalten sind. Die Honorare sind unabhängig von eventuellen Leistungen durch Privatversicherungen oder Beihilfestellen zahlbar. Eventuelle Kürzungen oder Ablehnungen vom Kostenträger sind auf deren tariflichen Bedingungen Ihres bestehenden Vertragsverhältnisses zurückzuführen und haben keinen Einfluss auf die Honorarabrechnung.